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Willkommen im Ruhestand! Sie haben es sich verdient. Vermutlich haben Sie wir über 90% aller Rentner mindestens 2/3 Ihres Lebens gearbeitet. Nun wollen Sie es sich gemütlich machen und die Rente geniessen!

Als Ruhestand bezeichnet man den Zustand in dem sich eine Person nach dem Ende der kontinuierlichen (Arbeits-)Tätigkeit befindet. Der Ruhestand geht im Normalfall mit dem Bezug der Rente oder Pension einher und betitelt höflich den letzten Lebensabschnitt eines Menschen. Der Ruhestand beginnt normalerweise mit dem Monat, der der Vollendung des 65. Lebensjahres folgt. Ab dem Jahr 2012 wird diese Regelaltersgrenze jährlich um einen Monat verlängert. Ab dem Jahr 2029 wird dann das Rentenalter mit dem vollendeten 67. Lebensjahr beginnen.

Der Ruhestand wird allgemein als ein soziales Recht empfunden. Sein Beginn kann auch, wenn tarifkonform, vom Arbeitgeber erzwungen werden (Zwangspensionierung). Das Verbot der Altersdiskriminierung steht dem laut Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes nicht im Wege (FAZ von 17. Oktober 2007, S.14).

Als Vorruhestand bezeichnet man eine gleichfalls durch Pensions- oder Rentenzahlung finanzierte Zeitspanne ab dem Beenden der Tätigkeit bis zum Eintritt des Ruhestands.

Der Übergang ist oft persönlich sehr einschneidend (auch für Angehörige). Wesentliche Ursachen für die mit dem Ende der Erwerbstätigkeit einhergehenden Veränderungen in der gewohnten Lebensführung sind: die Minderung des Einkommens, die Wandlung des Rollenspiels, der Verlust von Statussymbolen, das Ausbleiben von Anregungen und Erfolgserlebnissen, der Verlust kollegialer Beziehungen und der Entzug des sozialen Umfelds, in dem man einen großen Teil seiner Zeit verbracht hat. (Quelle: wikipedia.de)



 

 
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